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BGH, 29.10.1968 - X ZR 84/67 |
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- Wolters Kluwer
Streitpatent über einen Pfennigabsatz - Beweis der offenkundigen Vorbenutzung - Feststellungen zur Glaubhaftigkeit einer beschworenen Aussage
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64
Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz - …
Auszug aus BGH, 29.10.1968 - X ZR 84/67
Der I a-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Berufung des Beklagten durch Urteil vom 25. November 1965 - Ia ZR 117/64 - (abgedruckt in GRUR 1966, 484) dieses erste Urteil des Bundespatentgerichts aufgehoben und die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen; er hat in dem vom Bundespatentgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Falle der Frau R. die Offenkundigkeit der Vorbenutzung verneint.Die jetzt als erwiesen anzusehende, in einer größeren Anzahl von Fällen geschehene Vorbenutzung des streitigen Damenschubabsatzes mit den Merkmalen des Streitpatentes ist - anders als die im ersten Berufungsurteil vom 25. November 1965 allein als erwiesen zu behandelnde Vorbenutzung im Falle der Frau Maria R. - auch als eine offenkundige Vorbenutzung anzusehen, und zwar gerade auch bei Berücksichtigung der Grundsätze, die der I a-Zivilsenat in dem damaligen ersten Berufungsurteil (GRUR 1966, 484, 486 ff - Pfennigabsatz -) dafür aufgestellt hat.
- BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
"Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines …
Während im einen Fall bereits eine Besichtigung ausreichen kann, um die Erfindung zu verstehen (…vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1963 - Ia ZR 60/63, GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse), kann es im anderen Fall erforderlich sein, Konstruktion und Wirkungsweise der gezeigten Vorrichtung im einzelnen zu erläutern (vgl. Sen.Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, S. 508, 520 - Pfennigabsatz II). - BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
"Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars
Ist die in dem Gegenstand verkörperte technische Lehre durch bloßen Augenschein nicht zu erkennen, liegt Zugänglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 PatG wie schon nach früherem Recht nur vor, wenn die nicht zu fern liegende Möglichkeit bestand, daß andere Fachkundige eine die technische Lehre enthüllende nähere Untersuchung des Gegenstands vornehmen (Senat, Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, 508, 520 - Pfennigabsatz 02; vgl. Senat, Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, BGH GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung; EPA G 1/92 ABl.